Zulassung von Personen - KKR 25 km/h (HfPV)
S 1.5 angleitetes Studium am Studienort
In einer vorherigen Lehrveranstaltung haben Sie die (Fahr-) Erlaubnispflicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum kennen gelernt. Darüber hinaus haben Sie mit den Begriffen öVr – Kfz – Führen bereits bekannte Tatbestandsmerkmale angewendet, indem Sie Ihre eigene Fahrerlaubnis der Klasse B beurteilt haben. Allerdings sind in der FeV auch sogenannte fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge aufgeführt.
Sachverhalt
A befährt mit einem KKR (bbH beschränkt auf 25 km/h) die Landesstraße von Wetzlar nach Gießen. Mitzuführende Dokumente werden von A anlässlich einer Kontrolle ausgehändigt:
a) A, 15 Jahre, führt seine Prüfbescheinigung mit.
b) A, 15 Jahre, führt seine Prüfbescheinigung nicht mit.
c) A ist 14 Jahre.
d) A, 19 Jahre, führt seinen Führerschein der Klasse B mit.
e) A, 19 Jahre, führt seinen Führerschein der Klasse B nicht mit.
f) A, geb. 31.01.65, führt seinen Führerschein der Klasse BE nicht mit.
g) A, geb. 15.04.65, hat bisher keine Fahrerlaubnis erworben.
Aufgabe
Ist A berechtigt mit seinem KKR am Straßenverkehr teilzunehmen?
Viel Erfolg!
Thomas Berthold
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S 1.5 aSaS - Zulassung von Personen - KKR-Mofa
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