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Zulassung von Personen - KKR 25 km/h (HfPV)

Geschrieben von M. Teufel am . Veröffentlicht in Studium

S 1.5  angleitetes Studium am Studienort 

In einer vorherigen Lehrveranstaltung haben Sie die (Fahr-) Erlaubnispflicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum kennen gelernt. Darüber hinaus haben Sie mit den Begriffen öVr – Kfz – Führen bereits bekannte Tatbestandsmerkmale angewendet, indem Sie Ihre eigene Fahrerlaubnis der Klasse B beurteilt haben. Allerdings sind in der FeV auch sogenannte fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge aufgeführt.

 


Sachverhalt

A befährt mit einem KKR (bbH beschränkt auf 25 km/h) die Landesstraße von Wetzlar nach Gießen. Mitzuführende Dokumente werden von A anlässlich einer Kontrolle ausgehändigt:

a)  A, 15 Jahre, führt seine Prüfbescheinigung mit.
b)  A, 15 Jahre, führt seine Prüfbescheinigung nicht mit.
c)  A ist 14 Jahre.
d)  A, 19 Jahre, führt seinen Führerschein der Klasse B mit.
e)  A, 19 Jahre, führt seinen Führerschein der Klasse B nicht mit.
f)  A, geb. 31.01.65, führt seinen Führerschein der Klasse BE nicht mit.
g)  A, geb. 15.04.65, hat bisher keine Fahrerlaubnis erworben.


Aufgabe

Ist A berechtigt mit seinem KKR am Straßenverkehr teilzunehmen?

Viel Erfolg!

Thomas Berthold


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  S 1.5 aSaS - Zulassung von Personen - KKR-Mofa
 


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