Neues Fahrerlaubnisrecht 2013
Durch die 6. Änderungsverordnung vom 07.01.2011 (BGBl. 2013 Teil I, 3) werden die Fahrerlaubnisklassen teilweise neu geregelt. Diese Neuerungen traten am 19.01.2013 in Kraft. Nach den Vorgaben der so genannten 3. EU-Führerscheinrichtline (Richtlinie 2006/126/EG) wurden die Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt.
Änderung zur Klasse L
Der Bundesrat hat am 15. Juni 2012 die 7. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Die Änderungen sind teilweise bereits am 30.06.2012 in Kraft getreten.