Mehr Strecken für Lang-LKW
Am 01.01.2012 begann für die Dauer von 5 Jahren der Feldversuch mit Lang-LKWs auf bestimmten Strecken in Deutschland. Die Fahrzeugkombinationen dürfen bis zu 25,25 m lang sein und damit die gesetzlichen Maximallängen des § 32 StVZO überschreiten. Das zulässige Gesamtgewicht von max. 40 t bzw. 44 t bei kobiniertem Verkehr darf dabei nicht überschritten werden. Mit der 3. ÄndVO vom 7. September 2013 wurde das Streckennetz für Lang-LKWs wiederum erweitert.