FeV - Klasse A1 jetzt auch mit Elektroantrieb
Mit der 2. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (BR Drs 338/15) wird auch eine Anpassung bzw. Klarstellung der Klasse A1 für "Leichtkrafträder mit Elektromotor" vorgenommen. Der entsprechende Wortlaut im § 6 Abs. 1 FeV beschrieb bisher ausschließlich Krafträder mit einem Verbrennungsmotor bis zu 11 kW und bis maximal 125 ccm. In der neuen Fassung der FeV gilt die Klasse A1 alternativ auch für Krafträder mit Elektroantrieb bis 11 kW. Der Bundesrat hat der VO am 25.09.2015 zugstimmt. Sie tritt einen Tag nach Verkündigung in Kraft. Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 25.09.2015.