11. ÄndVO der FeV geplant
Mit der geplanten 11. VO zur Änderung der FeV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften werden beispielsweise der Begriff Mofa sowie die Beschreibung der Klassen A2, C1, C und D1 neu gefasst.
Auch die Anlage 3 der FeV erhält nach der Überschrift umfangreiche Vorbemerkungen, mit denen die Besitzstandsregelung für Inhaber einer Fahrerlaubnis, erteilt bis zum 18.01.2013, beschrieben wird. Die Schlüsselzahlen der Anlage 9 zur FeV werden wesentlich erweitert.