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Neue UNECE-Regelung für Kindersitze

Geschrieben von M. Teufel am . Veröffentlicht in Aktuell

Rückwirkend zum 09.07.2013 ist die neue UNECE-Regelung Nr. 129 in Kraft getreten. Danach müssen neue Kindersitze einen Seitencrashtest bestehen, um ein Zulassungszeichen zu erhalten und in den Handel zu gelangen. 

Die bisherige Regelung nach ECE-R 44 bleibt unverändert parallel bestehen, so dass die "alten" Kindersitze weiterhin verwendet werden dürfen.  Die Stiftung Warentest sowie der ADAC haben seit vielen Jahren den Seiten-Crash bei Kindersitzen untersucht - siehe Testberichte.

 

Die Einführung der neuen Sitze auf dem deutschen Markt wird noch dauern, da zuerst der § 21 Abs. 1a  StVO bezüglich der neuen UN-ECE Richtlinie angepasst werden muss. Dies kann jedoch erst nach Änderung der Richtlinie 2003/20/EG über die Gurtanlegepflicht erfolgen. Außerdem gibt es derzeit noch keine Autos, in die die neuen Sitze eingebaut werden dürften, da es auch hier einer Zulassung bedarf.

 

Vergleiche die Genehmigungszeichen

       ECE-Regelung  44-04                                             UNECE-Regelung Nr. 129

 


Links zum Thema:  Kennzeichnung von Kindersitze

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