Neue UNECE-Regelung für Kindersitze
Rückwirkend zum 09.07.2013 ist die neue UNECE-Regelung Nr. 129 in Kraft getreten. Danach müssen neue Kindersitze einen Seitencrashtest bestehen, um ein Zulassungszeichen zu erhalten und in den Handel zu gelangen.
Die bisherige Regelung nach ECE-R 44 bleibt unverändert parallel bestehen, so dass die "alten" Kindersitze weiterhin verwendet werden dürfen. Die Stiftung Warentest sowie der ADAC haben seit vielen Jahren den Seiten-Crash bei Kindersitzen untersucht - siehe Testberichte.
Die Einführung der neuen Sitze auf dem deutschen Markt wird noch dauern, da zuerst der § 21 Abs. 1a StVO bezüglich der neuen UN-ECE Richtlinie angepasst werden muss. Dies kann jedoch erst nach Änderung der Richtlinie 2003/20/EG über die Gurtanlegepflicht erfolgen. Außerdem gibt es derzeit noch keine Autos, in die die neuen Sitze eingebaut werden dürften, da es auch hier einer Zulassung bedarf.
Vergleiche die Genehmigungszeichen
ECE-Regelung 44-04 UNECE-Regelung Nr. 129
Links zum Thema: Kennzeichnung von Kindersitze
- Polizeipräsidium und Jugendverkehrsschule Mannheim - Die neue i-Size
- Polizeipräsidium und Jugendverkehrsschule Mannheim - Häufige Fragen zum Kindersitz
- WikiPedia - ECE-Regelungen mit Erläuterungen, Ländercode und Verzeichnis
- MAXI-COSI - Zulassungsplaketten mit Beschreibung
- MAXI-COSI - Vorschriften für Autokindersitze
- kiddy - Flyer mit Fakten und Informationen zur neuen Kindersitznorm ECE R 129 i-Size ( PDF 1,7 MB)