Maifest ist Brauchtum
Die Veranstaltungskalender der Gemeinden enthalten eine Vielzahl von regionalen Festen und Ereignissen. Aber welche Veranstaltungen zählen zum "örtlichen Brauchtum" und genießen damit gewisse rechtliche Privilegien? Die 2. Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (2. AVO) erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den Einsatz von land- und fortstwirtschaftlichen Fahrzeugen bei örtlichen Brauchtumsveranstaltungen.
Zweite VO über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
vom 28. Februar 1989 (BGBl. I S. 481),
zuletzt geändert durch Artikel 1 der VO vom 13. Juni 2013 (BGBl. I S. 1609)
§ 1
- 1. auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen,
- 2. für nicht gewerbsmäßig durchgeführte Altmaterialsammlungen oder Landschaftssäuberungsaktionen,
- 3. zu Feuerwehreinsätzen oder Feuerwehrübungen oder
- 4. auf den An- oder Abfahrten zu Einsätzen nach Nummer 1, 2 oder 3 verwendet werden.
- 1. für jedes der eingesetzten Fahrzeuge eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht, die die Haftung für Schäden abdeckt, die auf den Einsatz der Fahrzeuge im Rahmen der Absätze 1 bis 3 zurückzuführen sind,
- 2. die Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, auf den örtlichen Brauchtumsveranstaltungen nur mit Schrittgeschwindigkeit, gefahren werden und
- 3. die Fahrzeuge bei der Verwendung nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 einschließlich An- und Abfahrten für eine Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h nach § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gekennzeichnet sind.
§§ 2 - 6 (weggefallen)
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JURIS - 2. StrVAusnVO
BGBl. Teil I, Jahrgang 2006, S. 1078
BGBl. Teil I, Jahrgang 2013, S. 1609
Begriff aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht
Mit den Fahrerlaubnisklassen L und T dürfen grundsätzlich land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge geführt werden. Die 2. AVO erweitert die Einsatzmöglichkeiten über land- und forstwirtschaftliche Zwecke hinaus. Unter anderem dürfen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 1 a der 2. AVO auf „örtlichen Brauchtumsveranstaltungen“ Zugmaschinen und Anhänger geführt werden, wenn der Fahrzeugführer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Was fällt unter den Begriff "örtliche Brauchtumsveranstaltung"?
im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 der 2. AVO
- Volks- und Gemeindefeste
- Feiern örtlicher Vereine
- traditionelle Umzüge und
- ähnliche Veranstaltungen
Solche Veranstaltungen sind häufig für den Zusammenhalt der örtlichen Gemeinde von großer Bedeutung, die Identität der Gemeinschaft wird gestärkt und für viele Bürger haben diese Feste einen hohen Stellenwert.
Kriterien für ein "örtliches Brauchtumsfest"
- Ereignis muss von einem Großteil der Ortsbevölkerung getragen werden
- stellt eine gewisse Bedeutung für die Gemeinschaft dar (z.B. Maifest)
- auch überregionle Veranstaltung, wenn die jeweilige Veranstaltung weiterhin auch für die örtliche
Bevölkerung bestimmt ist und von ihr angenommen wird - unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Einsatz des land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugs für den privilegierten Zweck
- enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Einsatz des land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugs und der örtlichen Brauchtumsveranstaltung
- Veranstaltung hat einen festen Ablauf
Nicht:
- wenn der Tag immer anders abläuft (z. B. Vatertag)
- wenn rein kommerzielle Veranstaltung (z. B. Flohmarkt)
Teilnahme an der Brauchtumsveranstaltung
Was zählt dazu?
- die unmittelbare Veranstaltung selbst
- Transporte zur unmittelbaren Vor- und Nachbereitung
z. B.
- Materialtransport für den Aufbau der Bühne
- Transport von Biertischen und Bänken für ein Feuerwehrfest
Links zum Thema: örtliche Brauchtumsveranstaltungen
- TÜV SÜD - Vortrag zum Thema Brauchtumsveranstaltungen
- Brauchtumsveranstaltungen.de - Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb