Gefahrgutrichtlinie - RSEB
Die neue Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB-Durchführungsrichtlinien - RSEB) vom 08. Mai 2013 wurden im Verkehrsblatt bekanntgegeben. Sie dient als Verwaltungsvorschrift und soll eine einheitliche Durchführung der Gefahrgutvorschriften gewährleisten. Die Richtlinie enthält Anwendungshinweise, Erläuterungen, Anleitungen, Muster und Anträge. Außerdem ist in der Anlage 7 der neue Buß- und Verwarnungsgeldkatalog abgedruckt.
Um einen ordnungsgemäßen Gefahrguttrangport durchführen zu können, leisten verschiedene Personen ihren Beitrag. Im Einzelfall tragen beispielsweise Auftraggeber, Absender, Beförderer, Verpacker, Verlader, Befüller, Entlader, Empfänger, Betreiber, Hersteller und die Fahrzeugführer eine Mitverantwortung.
Ein kleiner Auszug des Bußgeld- und Verwarnungskatalogs mit den Zuwiderhandlungen und Ahndungssätzen wir hier dargestellt:
Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (RSEB)
In Bayern ist die neue Verwaltungsvorschrift am 01.07.2013 in Kraft getreten (AllMBl. Nr. 7/2013)
Links zum Thema: Gefahrgutrecht
- BMVBS - Gefahrgutvorschriften
- BMVBS - Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffart - GGVSEB 2013
- BayStMWIVT - Gefahrgutbeförderung, Zuständigkeiten in Bayern
- BAG - Bundesamt für Güterverkehr
- BAM - Bundeanstalt für Materialprüfung
- GAA - Baden-Würtemberg
- IHK München - Merkblätter Gefahrgutfahrer
- Klaus Ridder - Experte für den Transport gefährlicher Güter